Trotz Lockdown - wir sind für Euch da Online und mit Kontaktloser Abholung!

Abholung erlaubt!

Keine Sorge, wir sind weiterhin für euch da. Eure Bestellungen werden pünktlich ausgeliefert und auch eine kontaktlose Abholung ´ ist möglich. Alle Informationen zum aktuellen Lockdown und wie wir euer Weihnachten retten erfahrt Ihr hier:

Wenn Ihr noch unschlüssig seid, ob eure Bestellung rechtzeitig ankommt, könnt Ihr auch einen Gutschein verschenken.

Alternative: Gutschein bestellen! Direkt Online ausdruckbar, bis 24.12. mit sofortigem PDF Versand (bitte Spam-Ordner prüfen.)

Gutscheine

Übersicht zu den Einkaufsmöglichkeiten von 16.12. - 24.12.2020

Abholservice beim Metallmichl

Vorbehaltlich der Genehmigung analog der Regelungen zu Abholservice Gastronomie in Verbindung mit Online-Kaufabwicklung.

  • Kontaktlos
  • Bargeldlos per Rechnung oder PayPal oder Barzahlung an der Gartenkasse
  • Sicher und entspannt bis 24.12.!

Kontaktlose Abholung Montag bis Samstag von 08:00 - 17.00 Uhr bis zum 23.12. möglich! Am 24.12. ist ide Abholung bis 12:00 Uhr möglich

Der Laden ist ab 16.12. geschlossen, wir bitten Euch an die geltenden Hygieneregeln zu halten!

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Anleitung: So funktioniert eine Abholung zwischen 16.12.-24.12.2020

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  • 1. Im Online-Shop bestellen
  • 2. bei Versand: Selbstabholung angeben
  • 3. Abholtermin in das Bemerkungsfeld schreiben
  • 4. Telefonnummer für Rückfragen
  • Die Abholung ist NUR nach einer erfolgreichen Online-Reservierung möglich!
  • Ohne gültige Bestellnummer keine Abholung!
  • Kontaktlose Bezahlung in BAR an unserer Gartenkasse oder per Überweisung!

Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände

Bei Anzeichen einer Infektion bitten wir von der Abholung abzusehen!

Über aktuelle Entwicklungen des Corona-Virus in Deutschland informiert das Robert-Koch-Institut.

Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen und Corona gemeinsam bekämpfen.

Gemäß dem Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 ist diese Veröffentlichung ein Abhol-Service Angebot, welches als Ausnahme erlaubt ist.

Gemäß Absatz 5 sind Abhol- und Lieferdienste weiterhin erlaubt.

Quelle: https://q.bayern.de/mpk-13-dezember